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Neubearbeitung der Allgemeinen Bergpolizeivorschriften vom 02.01.1901, Bd 1
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Enthält u.a.: "Bergpolizeivorschriften für den Tagebaubetrieb des Braunkohlenbergbaus".- Protokolle über Beratungen der Neubearbeitung des Gesetzes.- Verbesserungen und Beschlüsse.- Abschließende Bearbeitung des neuen Gesetzes.- Anforderung und Zusendung von Entwürfen.
Akten
Registratursignatur: 71 Po A
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).