Wirkungen des Gesetzes vom 18. Juni 1849 über die Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands auf sämtliche Teile des Staatsgebiets auf die künftige Unterhaltung der Kameralstraßen und auf die wegordnungsmäßigen Leistungen an den Staatsstraßen im Stadtdirektionsbezirk Stuttgart