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Die nach dem Bundesgesetz vom 8. März 1871 zu den Deputationen für das Heimatwesen berufenen Regierungsmitglieder und deren Remunerierung, ferner die Verwaltungsgerichte, auch das Oberverwaltungsgericht
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Die nach dem Bundesgesetz vom 8. März 1871 zu den Deputationen für das Heimatwesen berufenen Regierungsmitglieder und deren Remunerierung, ferner die Verwaltungsgerichte, auch das Oberverwaltungsgericht