Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Beitritt zu den vom Staat noch nicht genehmigten Religionsgesellschaften
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Finanzministerium >> 06 Abteilung für indirekte Steuern und Zölle >> 06.02 Verwaltung der indirekten Steuern und Zölle >> 06.02.04 Beamte >> 06.02.04.03 Rechte und Pflichten