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Rechtsverordnung des Landratsamts Böblingen über die teilweise Zulassung des Gemeingebrauchs am Hochwasserrückhaltebecken "Sulzbach" auf Gemarkung Schönaich und Steinenbronn im Landkreis Böblingen vom 15.1.1985 (in Kraft getreten am 6.3.1985)
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Rechtsverordnung des Landratsamts Böblingen über die teilweise Zulassung des Gemeingebrauchs am Hochwasserrückhaltebecken "Sulzbach" auf Gemarkung Schönaich und Steinenbronn im Landkreis Böblingen vom 15.1.1985 (in Kraft getreten am 6.3.1985)