Reversal des Laurentz Schüngell des Jüngeren, ehelicher Sohn des Laurentz Schüngell zu Echthausen und der Gertrud von Giesenberg, in dem er seine Schadloshaltung bezeugt, dass Gräfin Elisabeth von Manderscheid-Blankenheim, Pröpstin des Kaiserlichen Freiweltlichen Damenstifts Essen, ihn die im Stift Münster gelegenen propsteilichen Höfe, nämlich den Luchterhof, nun der Schomackers Hof genannt, ferner den Graelmans Hof, den Peter Wenemars in Gebrauch hat, und den Luchtenbergschen Hof, den zur Zeit Johann Stevecken innehat, mit allen Ländereien, Büschen, Weiden, Zubehör und Gerechtigkeiten, alle gelegen im Kirchspiel Ottmarsbocholt nach Stifts- und Hofsrechten erblich verpachtet habe, und zwar gegen jährliche Zahlung der Herrenbede, Dienste, Zinsen, Schatzungen etc. nach Ausweisung der Register der essenschen Propstei. Im Fall des Ablebens des Schüngell verpflichtet sich die Pröpstin, auch seinen Erben die genannten drei Höfe mit allen Pertinenzien gegen obige Bedingung zu verpachten. Siegelankündigung des Laurentz Schüngell des Älteren (Vater des Ausstellers) und Unterschriftsankündigung des Ausstellers