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Kurfürst Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels als Bischof von Münster belehnt Hermannsen Niehaus mit dem lehnrührigen Erbe und Gut Wennemaring im Kirchspiel Alstette (Alstätte), welches bereits der vorherige Fürstbischof ihm zu Lehen gegeben hatte. Die Lehnsurkunde wird dem bevollmächtigten Hofkammerrevisor Mauritz Gröninger ausgehändigt. Zeugen: Bernhard Anton Homeier und Johann Henrich Zurmühlen, allesamt der Rechten Doktoren, Lehnkommissare und Hofräte. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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