Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er als Landesfürst, aus seinem "ampt" und ordentlicher Obrigkeit sowie auf Ersuchen des Hans Schenk von Erbach (+), seinen Getreuen Peter Wacker zum Vormund des minderjährigen Valentin Schenk von Erbach, Sohn Hansens, gesetzt hat. Peter soll die Sachen Valentins und der Herrschaft zum Besten versehen, die Einkünfte handhaben, ein Inventar fertigen, und auf Ansinnen des Pfalzgrafen über die Vormundschaft Rechnung ablegen. Dergleichen hat Peter mit handgebender Treue geschworen. In allen "hanndlungen" soll Peter sich zudem des pfalzgräflichen Rats von Götz von Adelsheim, Doktor und Propst [zu Wimpfen im Tal], "der sein advocat unnd rat sein soll", versichern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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