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Krisensteuer der Veranlagten sowie der Lohn- und Gehaltsempfänger, Befreiung von der Krisenlohnsteuer, Bd. 3
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Finanzministerium >> 05 Abteilung für direkte Steuern >> 05.04 Direkte Steuern in Preußen >> 05.04.04 Vermögens- und Einkommensteuer >> 05.04.04.08 Stundung und Ermäßigung
(1919), 1931 - 1935
Enthält nur:
Bezirk des Landesfinanzamtes Münster/Westfalen
- Industrie- und Handelskammer
- Siedlungsgesellschaft Rote Erde GmbH
- Landesbank der Provinz Westfalen
- Plettenberger Straßenbahn AG.; hierin: Tarifvertrag A und Tarifvertrag B zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Straßenbahnen, Kleinbahnen und Privateisenbahnen und der Gewerkschaft Deutscher Eisenbahnen E.V., Fachverband der Privateisenbahner sowie dem Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs. Gültig vom 1.4.1931 (Druck), 1931
Bezirk des Landesfinanzamtes Stettin
- Stettiner Elektrizitätswerke AG.
- Kreis- und Stadtverwaltung Anklam
- Landschaftsbezirksdirektion Anklam.