Einführung der Primogenitur-Erbfolge hinsichtlich der Besitzungen der fürstlich hohenlohe-bartensteinischen Linie, dann das vom Kaiser bei diesem Geschäft dem Bischof von Würzburg und dem Fürsten von Schwarzenberg zur Vertretung der nachgeborenen Prinzen übertragene und durch Subdeligierte vollzogene Kuratorium