Original Revers von der Churfürst. Sächsischen Landes Regierung: Worinnen dem Magistrat zu Augsburg versprochen wird, daß denen unter deßen Gerichtsbarkeit gehörigen hiesigen Einwohnern, mann selbigen in dortigen Churfürst. Sächsischen Landen einiger Nachlaß- oder Erbschafft solcher Personen, welche keiner Privat- oder Patrimonial Jurisdiction unterworfen, und worunter das gesammte Churfürst. befreyte Hof- und Regierungs Personale zugleich mit begriffen, an fallen solle, eine gleichmäßige Immunitaet von dem sonst in die Churfürst. Caßen fließenden Abzugs Gelde, zugestanden, und gegen die selbigen dasjenige, was den Kachelischen dorten Anverwandten, obgedachten Erbtheils halben in Augsburg angedeyhen werde, in gleicher Art, und Maße erwiedert werden sollen.