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Konrad Rüttger, derzeit Anwalt des Konvents von Fulda und der
Stadt Fulda (hochadtelicher capitularischer undt der statt Fulda
syndicus) und Verwa...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1701-1710
1708 April 20
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fuld den 20ten Aprilis 1708
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad Rüttger, derzeit Anwalt des Konvents von Fulda und der Stadt Fulda (hochadtelicher capitularischer undt der statt Fulda syndicus) und Verwalter von Neuenberg, bekundet, dass er Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, die sollstadtischen Hoflehn in Haimbach, Rode (Rodten), Kemnaten (Kemeten) [Wüstung in der Gemarkung von Ellers, Gemeinde Neuhof], Wanhütten und Rommerz (Rommelts), die ihm bei der Stendorfschen Erbteilung zugefallen sind, mit allem Zubehör und allen Rechten dauerhaft verkauft hat. Es folgt eine Auflistung der zu den verkauften Hoflehn gehörenden Äcker und Wiesen; bei der Aufzählung wird auch [Johann] Martin Ludwig (Ludtwig) von Schleifras, Fuldaer Oberjägermeister, erwähnt. Der Kaufpreis beträgt 2700 Gulden, jeder Gulden im Wert von 42 Böhmischen [Groschen]. Den Geldbetrag hat der Abt durch die Rentkammer des Klosters Fulda bezahlen lassen. Konrad Rüttger sagt für sich, seine Ehefrau Maria Eleonora Rüttger und seine Erben den Abt und die Rentkammer von der Zahlung der Kaufsumme los und verzicht auf alle Ansprüche auf die verkauften Hoflehn sowie die Einlegung jedweder Rechtsmittel. Konrad Rüttger sichert dem Abt und dem Kloster den unbeeinträchtigten Besitz der Hoflehn zu, verspricht, dass diese weder verpfändet noch anderweitig belastet sind und leistet Währschaft. Die Urkunde hat Konrad Rüttger der Rentkammer des Klosters Fulda übergeben. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Conradt Rüttger manu propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konrad Rüttger
Vgl. zu Kemnaten Reimer, Historisches Ortslexikon S. 276.
Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.