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Verfahrensart bei Erkenntnissen durch die die Bezahlung des mehrfachen Betrages der nicht bezahlten Gefälle angeordnet ist. Die in Kontraventionsfällen von den Beschuldigten außer der Strafe noch jedesmal zu entrichtenden kurrenten Gefälle
Verfahrensart bei Erkenntnissen durch die die Bezahlung des mehrfachen Betrages der nicht bezahlten Gefälle angeordnet ist. Die in Kontraventionsfällen von den Beschuldigten außer der Strafe noch jedesmal zu entrichtenden kurrenten Gefälle