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Enthält u.a.: Gesellschaftsstatuten und Nachträge.- Abschriften von Zeitungsartikeln über das Werk.- Abschrift der Generalversammlung und des Finanzzeugnisses.
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).