Der Magistrat der Stadt Ulm hat wegen seiner wirtschaftlichen Notlage 1773 seine Herrschaft Wain [Lkr. Biberach] für 500.000 Gulden an Benedikt von Herman in Venedig verkauft. Bei einer Vermessung des Gutes hat sich nun aber herausgestellt, dass die zu der Herrschaft gehörende Waldfläche weitaus geringer ist, als bei den Kaufverhandlungen zugrunde gelegt wurde. Daher hat der Käufer von der Kaufsumme 91.800 Gulden zurückbehalten. Auch haben sich zusätzliche Mängel ergeben, weswegen er nochmals 5.850 Gulden vom Kaufpreis abgezogen hat. Um die deswegen entstandenen Streitigkeiten beizulegen haben der Magistrat der Stadt Ulm sowie die Bevollmächtigten des Käufers Johann Theobald von Herman und Johann Sigmund von Lupin einen Vergleich geschlossen. Danach werden die Bevollmächtigten des Käufers der Stadt Ulm zusätzlich zu der ihr bereits bezahlten Summe noch 30.000 Gulden übergeben. Damit sind dann alle gegenseitigen Forderungen und Ansprüche beglichen. Dieser Vergleich gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kaiser.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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