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Verordnung über die Erhaltung der Reinheit der Religion und Lehre auf Grundlage der Augsburgischen unveränderten Konfession durch König Friedrich IV. von Dänemark, veranlasst durch die Religionsbedürfnisse der Soldaten Enthält: Erlaubnis der Abhaltung katholischer und reformierter Gottesdienste alle sechs Monate (ausgeschlossen andere Sekten und Quäcker und ohne Teilnahme anderer Untertanen)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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