Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Die zur Eingangsabfertigung von Waren der Positionen 2c und 22a, f, g, h des Zolltarifgesetzes vom 15.7.1879 zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifposition ermächtigten Zoll- und Steuerstellen, Bd. 1
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Die zur Eingangsabfertigung von Waren der Positionen 2c und 22a, f, g, h des Zolltarifgesetzes vom 15.7.1879 zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifposition ermächtigten Zoll- und Steuerstellen, Bd. 1
Finanzministerium >> 06 Abteilung für indirekte Steuern und Zölle >> 06.02 Verwaltung der indirekten Steuern und Zölle >> 06.02.01 Organisation und Geschäftsgang >> 06.02.01.03 Steuer- und Zollverwaltung. Allgemein