Abt Wolffgang von Kempten verleiht Veyt von Werdenstain für sich selbst und als Lehentrager seines Bruders Lorenz Hiltprand das Kirchenlehen der Pfarrkirchen zu Rauns und Sannt Veyt, Gericht, Zwing und Bann samt den Diensten und Gülten zu Newenried, ein Haus mit Hofstatt und Garten sowie verschiedene Grundstücke zu Eberspach und das halbe Gut Reicholtz zu Lehen. - S: Aussteller - "... uff donerstag den ersten dess monats Februarii" 1536.