Simon, Edelherr zur Lippe und sein Sohn Bernd, bewilligen dem Bischof Simon von Paderborn, daß er den Paderbornschen Anteil an der Burg Schwalenberg an den Grafen Hermann von Everstein verpfänden kann und behält sich vor, auch den Lippischen Anteil an einen Landesherrn verpfänden zu können.