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Vor dem Straßburger Hofgericht verzichten Gerdrudis, Witwe des Johannes, genannt Gebhart, ihre Tochter Katharina und deren Ehemann Bentzo auf alle ihnen an dem sogenannten Schustergut zu Ulm zustehenden Rechte zugunsten des Johannes von Gengenbach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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