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Ludwig von Habsberg zum Kürnberg, Ritter, Stefan von Emershofen, Hauskomtur des Deutschen Ordens in Regensburg, Hans Hirstorfer und Hans Krell, beide vom Inneren Rat, sowie Ulrich Mösstl vom Äußeren Rat in Regensburg entscheiden als Spruchleute im Streit zwischen Abt Erasmus von St. Emmeram und Georg Schönpach, Bürger von Regensburg, um ausstehende jährliche Grundzinsen aus den Gütern in Dechbetten, die zuvor der verstorbene Friedrich Hertzog innegehabt hat: (1) Die Streitigkeiten werden als beendet erklärt. (2) Schönpach soll künftig den Grundzins aus dem Gut zusammen mit den sechs Schilling Pfennig, die in Zieglhof abzulösen sind, entrichten, unangesehen seiner alten brief. Die in drei Jahren verzogenen Zinsen soll der Abt dem Schönpach in Güte erlassen. (3) Die genannten Güter soll Schönpach nur mit Zustimmung des Abts verkaufen. (4) Der von den Erben des Friedrich Hertzog errichtete Jahrtag soll bestehen bleiben. Schönpach soll auf seine Forderung eines Zinses aus der Behausung des Vikars verzichten. S1=A1. S2=A3

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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