Kurfürst Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels als Bischof von Münster belehnt den Referendarius Dr. jur. Gerhard Bernhard Stoeve mit dem Hof genannt die Schlothove in der Bauerschaft Meteken vor der Stadt Werne zum sechsten Teil in Mannesstatt, welchen bereits der vorherige Fürstbischof ihm zu Lehen gegeben hatte. Die Lehnsurkunde wird dem bevollmächtigten Kanzleiagenten Johann Franz Humeke ausgehändigt. Zeugen: Bernhard Anton Homeier und Johann Henrich Zurmühlen, allesamt der Rechten Doktoren, Lehnkommissare und Hofräte. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn