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Die württembergischen Ansprüche auf die jährlichen Gültfrüchte aus dem Gülthof zu Bittelbronn und den 4. Teil des Fruchtzehnten dasselbst, die der Baron von Raßler als österreichischer Lehensinhaber von Bittelbronn von 1695-1706 ungebührlich bezogen haben soll

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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