Denkschrift über die Freiheit des fürstlichen und gräflichen Hauses Solms von Laudemien oder Anfalls-Geldern bei der Erbfolge in Reichslehen durch Seitenlinien; [Alter Titel: Species Facti mit kurtzer doch gründlicher Ausführung Daß das Fürstl. und gräfl. Hauß Solms von denen besitzenden Reichs-Lehen, Bey vorkommenden Collateral-Successions-Fällen, Wie überhaupt, so auch ins besondere der jetzige Hochgräfliche Besitzer derselben einige Laudemien oder Anfalls-Gelder zu bezahlen nicht schuldig sey, Regensburg: Heinrich Georg Neubauer, 1754.]; [Überlieferung: Druckschrift]