Bürgermeister, Schöffen und Rat, Gildemeister und Bürger zu Werden machen bekannt, daß sie von dem Abt von Werden Adolf von Spiegelberg und seinem Konvent eine Akzise bewilligt erhalten haben zur Befestigung der Stadt sowie ein Wegegeld auf der Brücke, um die Brücke damit zu unterhalten. Ein Fuder Wein, das im Gericht Werden verzapft wird, soll zwei Mark gutes Geld bezahlen. Wer mit einem beladenen Wagen über die Brücke fährt, zahlt drei Pfennige,, mit einer Karre zwei Pfennige, ein Kaufmannspferd einen Pfennig, ein Schwein und ein Schaf je einen Vierling. Von den Einkünften soll die Brücke instandgehalten werden; weiter soll eine Mauer gebaut werden vom Wakehaus hinter dem Haus Salcekoils bis zur Dikemole. Dort wird ein Turm gebaut und nachdessen Fertigstellung wird die Mauer bis zum Voer geführt. Kapitel und Stadt bestellen einen Akzisemeister; als seine Berater werden ein Kapitelsherr und ein Bürgermeister gewählt. Der Akzisemeister legt jährlich Rechnung vor Kapitel und Bürgern. Lehns-Dienstleute und Hintersassen des Kapitels innerhalb des Gerichts Werde zahlen für eigene Güter, die im Gericht bleiben, kein Wegegeld. Die Akzise wird bis auf Widerruf erhoben. - Es siegeln die Stadt und der Drost von Werden Wessel von der Loe (vamme ...). - Datum ... die b. Viti martyris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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