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Graf Hermann von Everstein bekundet, jeder neugewählte Bischof von Paderborn habe die Pflicht, gewisse ihm vom Bischof Johann gegebenen Briefe zu beschwören; zugleich überläßt derselbe den ihm gehörigen, in der Stadt Paderborn belegenen Sternbegehof dem Bischof zum zeitweiligen Gebrauch.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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