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Reglement für die öffentlich anzustellenden Feldmesser bzw. Landmesser sowie die Bezahlung der von diesen gefertigten Vermessungsarbeiten, Bd. 2
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Finanzministerium >> 05 Abteilung für direkte Steuern >> 05.05 Katasterverwaltung. Grund- und Gebäudesteuer >> 05.05.07 Grundsteuer. Bezirksakten >> 05.05.07.04 Land- und Feldmesser. Vermessungsingenieure >> 05.05.07.04.01 Allgemein
1885 - 1888
Enthält u. a.:
- Reglement für die öffentlich anzustellenden Land-(Feld-)messer vom 2.3.1871 nebst Abänderung vom 26.8.1885 (Druck), 1886
- Überweisung der Feld-(Land-)messerangelegenheiten von dem Minister der öffentlichen Arbeiten an den Finanzminister auf Grund der Reglementsänderung vom 22.12.1887, 1887.