Das vom Stift Kempten verbotene übermäßige Trinken und Essen der Stiftsuntertanen in städtischen Wirtshäusern und das Verbot des Imports städtischen Biers. Streitigkeiten wegen der in der Reichsstadt gehaltenen Hochzeitsfeiern dort in Dienst stehender stiftischer Untertanen und der Bewohner städtischer Güter im Stiftsland sowie wegen des Getränkeausschanks auf diesen Gütern, besonders im Bad in Segger; [Überlieferung: Ausfertigungen, Konzepte, Abschriften]