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Bekanntmachung des VII. Armeekorps sowie des Reichs- und Staatskommissars für den Bereich des VII. Armeekorps (Severing) betr. das Verbot "Personen aus Anlaß ihrer Zugehörigkeit oder früheren Zugehörigkeit zu den Regierungstruppen oder einer Sicherheitswehr zu bedrohen, zu beleidigen oder in ihrem Fortkommen zu behindern oder andere hierzu aufzufordern oder anzuweisen". Münster, 2. September 1918

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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