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Lagerplatznutzung durch die Hitler-Jugend
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Enthält u. a.: Richtlinie für die Lagerplätze der wandernden Jugend in den Gemeindebezirken der Amtshauptmannschaft Grimma.- Genehmigung zur Abhaltung eines Waldmissionsfestes.- Nutzungsanfrage der Hitler-Jugend für Waldgebiete.
Enthält auch: Zahlungsrückerstattung für nicht aufgestellte Wegweiser.
Akten
Registratursignatur: A, Kap. XII, Nr. 10, Bd. II
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).