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König Maximilian I. bestätigt den Teilherren von Riegel, dem Abt von Ettenheimmünster, dem Grafen Konrad von Tübingen, Antoni von Landeck, Marquart vom Rust, Jakob von Hattstatt, Sebastian von Blumeneck, Eukarius von Neuenfels, Antoni Widergrin von Staufenberg und Ludwig von Pfirt jene überkommenen Rechte, Jahrmarkt auf Michael und Ausübung der Blutgerichtsbarkeit, wie sie vormals die Herren von Üsenberg als Lehenträger des Klosters Einsiedeln besessen haben. Er gewährt das Privileg, einen zweiten Jahrmarkt auf Peter und Paul abzuhalten und für die Unterhaltung der Brücke über die Elzach einen Brückenzoll zu erheben

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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