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Durch die Kabinettsorder vom 31. August 1824 ergangenen Bestimmungen über die Beiträge zum Pensionsfonds sowohl von den Gehältern als auch von den Besoldungen der neu angestellten Beamten und von allen Besoldungszulagen. Geldrate und Einkauf der Zivilbeamtenfrauen bei der Witwenkasse

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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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