Generalkommerz- und Finanzintendant Ooster und Eigentümer J. C. Janisch zu Borstel zeigen mit Überreichung der Originalien an, daß Ersterer das Allodialgut Horst dem Letzteren zurückverkaufte, dieser aber seine aus dem Kontrakt erworbenen Rechte sofort an den Rittmeiser v. Schöpfer zu Schwerin zediert habe, und offerieren das Gut zur Ausübung des Verkaufsrechtes