Vor dem Gericht zu Sasbach bekennt Ker Wolff, dass ihm Balthasar Thur einen Platz von seinem, des Verleihers Hof, darauf ein Giebel von Ker Wolffs Haus gebaut ist, zu einem Erblehen verliehen hat, gegen die Verpflichtung, das bisher von Thur an die St. Leiden Kapelle jährlich entrichtetes Vierling Wachs zu übernehmen und gegen eine Zahlung von einem Gulden.