Ritter Karl, Meßgehilfe aus Augsburg, wegen gemeingefährlichen Vergehens und fahrlässiger Körperverletzung eines Trambahnkutschers, indem er durch Vernachlässigung seiner Aufsichtspflicht als Bahnbediensteter den Zusammenstoß eines Eisenbahnzuges mit der Pferdetrambahn über die Lechhausenerstraße in Augsburg nicht verhindern konnte