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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.04 Behörden und Einrichtungen des Deutschen Reiches >> 02.04.03 Arbeit und Soziales
1892 - 1955
Inhalt: Einzelfallakten zur Hinterbliebenenversorgung.
Ausführliche Einleitung: Auf Grundlage des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922 wurden die Hauptversorgungsämter und Versorgungsämter als Verwaltungsbehörden der Reichsversorgung geschaffen. Sie waren Reichsbehörden und unterstanden dem Reichsarbeitsminister. Zu ihren Aufgaben gehörte die Versorgung der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und verwandter Personenkreise.
Das Versorgungsamt Bautzen unterstand dem Hauptversorgungsamt Dresden und war zuständig für die Bezirke der Amtshauptmannschaften Bautzen, Kamenz, Löbau und Zittau. Seinen Sitz hatte es Am Königswall 3 in Bautzen.