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Die Herren Heinrich und Hermann, Brüder von Gemen (Gemene), Ritter, bekunden, daß ihnen die in der Urkunde des Bischofs Potho von Münster vom selben Tag genannten Güter verpfändet sind. Das Schloß Öding (Odynch) soll Offenhaus des Bischofs sein; diesem und seinen Untersassen darf von dort aus kein Schaden getan werden. Die Aussteller versprechen, die Bestimmungen obiger Urkunde einhalten zu wollen, und kündigen ihre Siegel an. in vigilia festi beati Mathei apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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