Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster belehnt Silvester von Danckelmann mit der Wassermühlengerechtigkeit im Hancken Sunderen im Kirchspiel Emsbüren, welche der vorherige Fürstbischof Franz Arnold ihm zuvor zu Lehen gegeben hatte. Der Lehnbrief wird dem bevollmächtigten Botenmeister und Kanzlisten Hermann Matthias Schütte ausgehändigt. Zeugen: Dr. jur. Christoph Bernhard Zurmühlen, Offizial, Hofrat und Advocatus patriae, und Dr. jur. Carl Heinrich Wibbert, Hofrat. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn