Alf von Elinkhausen, geschworener Richter zu Vechta und Damme, stellt auf Antrag des Bernd Valke, Drost zu Vechta, durch Urteil (am Godingstag zu Damme) die Grenzen und Einkünfte des Gogerichts Damme fest. - Angekündigt das Siegel des Ausstellers. Genannte Zeugen. 1515 Januar 7, [Damme]. Ausf., ndt., Perg., 16,5 x 27,5, Plica 2 cm, beschädigt und verschmutzt. - An Pergamentstreifen anhängend das Siegel des Ausstellers, beschädigt (Fragment). - Verso: Datierung. - Abschrift: Slg. 80 Best. 296 Nr. 17-1, S. 559-562; Regest: ebd. Nr. 17-2 s.d.