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Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster belehnt den Prediger Henrich Frens zu Brünen, nachdem dieser mit dem königlich-preußischen Obristwachtmeister Wilhelm Albrecht Freiherr von Quadt und Huchtenbruch zu Gartrop einen Kauf des lehnrührigen Zehnten des Kirchspiels Brünen vereinbart hatte und den bischöflichen Konsens dazu erhielt, mit dem genannten lehnrührigen Zehnten, welchen zuvor der königlich-preußische Obristwachtmeister Wilhelm Albrecht Freiherr von Quadt und Huchtenbruch zu Gartrop als Lehen innehatte. Zeugen: Dr. jur. Johann Eustach Hosius, Referendarius und Lehnskommissar. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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