Suchergebnisse
  • -2 von 13.661

Gerwig von Rotenstain zu Schrimo [jetzt: Waldmanns] beurkundet, daß er von Ludwig und Thoman von Rotenstain als Ersatz für zwei Schuldbriefe der Gebrüder bzw. des Thomas allein für Urban von Rotenstain, Abt zu Wesselprunnen [Wessobrunn], einen neuen Schuldbrief des Burckhart von Fryberg zu Strüßlingen, des Jacob Schütz und des Endras Gaiser, Vogt und Amtleute zu Grenebach [Grönenbach], erhalten hat. - S: Aussteller - "Geben ... am donstag nach dem sonntag Invocavit in der vasten" 1468.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Augsburg
Loading...