Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Vorschriften über Erhebung und Sicherung der Salzabgaben auf dem Salzwerk zu Lüneburg in Hannover. Aufhebung der den Salineninteressenten zustehenden Rechte des ausschließlichen Salzhandels im Herzogtum Lüneburg
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Vorschriften über Erhebung und Sicherung der Salzabgaben auf dem Salzwerk zu Lüneburg in Hannover. Aufhebung der den Salineninteressenten zustehenden Rechte des ausschließlichen Salzhandels im Herzogtum Lüneburg
Finanzministerium >> 06 Abteilung für indirekte Steuern und Zölle >> 06.05 Einzelsteuern >> 06.05.08 Salzsteuer >> 06.05.08.02 Fabrikation und Besteuerung >> 06.05.08.02.05 Erhebung und Sicherung der Salzabgaben von Privatsalzwerken