Lorentz Seutter von und zum Letzen bestimmt, daß seinem Sohn Hannß Erhardt Seutter bei der künftigen Erbteilung das Gut zu Schelldorff, "in der Höll" genannt, zu dem Wert angeschlagen werden soll, um den es gekauft worden ist. Die dort und in Letzen befindliche Fahrnis soll Hannß Erhardt zum Voraus erhalten. - S 1: Aussteller, S 2: (wegen Blindheit des Ausstellers): Christoph Schwartz, Dr.iur.utr., S 3-9: Zeugen - "... auf meinem schlosß Letzen, den achten Octobris newen unnd achtundzwainzigisten September alten calenders" 1629.