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Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen belehnt die Witwe Anna Barbara de Wendt als Vormünderin ihrer beiden minderjährigen Kinder Maria Catharina Ottilie und Anna Theodora de Wendt mit dem Lehngut Huppelschwinck im Kirchspiel St. Lambertus vor der Stadt Coesfeld, welches der inzwischen verstorbene Matthias de Wendt vom vorherigen Kurfürsten Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster zu Lehen bekommen hatte. Der Lehnbrief wird dem Bevollmächtigten Jobst Hartmann, Rentmeister zu Lette, ausgehändigt, der auch den Lehneid leistet. Zeugen: Dietrich Hermann von Merveldt, Lic. Bernhard Wiedenbrück und Lic. Bernhard Brummer. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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