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Johann Friedrich Freiherr von Knöringen auf Stamsried erklärt, dass seine und seiner Deszendenten männlichen und weiblichen Geschlechts am 15. August 1669 durch Kaiser Leopold I. erfolgte Erhebung in die Gesellschaft der geborenen Herren und Fräulein und unter das Banner der Freiherrn und Freifrauen der landesfürstlichen Obrigkeit und Hoheit des bayerischen Kurfürsten Ferdinand Maria, in dessen Lande seine Hofmarken, Schlösser und Güter liegen, unabbrüchig sein soll. Vielmehr wollen er und seine Erben dem Kurfürsten wie andere Landsassen allen schuldigen Gehorsam leisten und sich auf ihren jetzigen und künftig besitzenden Hofmarken und Gütern keine ausgedehnten Jurisdiktion, Gerichtsbarkeit und Obrigkeit anmaßen, als sie anderen Landsassen zusteht.

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Staatsarchiv Amberg
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