Der Ritter Bernhard Droste (Dapifer) und sein Sohn Heinrich machen ihrem Herrn, Bischof Ludwig von Münster, ihre Burg Lüdinghausen (Ludinchusen) auf seine Lebenszeit zum Offenhaus (verum ligium seu patens castrum, quod openehus vulgariter appellatur) zur Verteidigung gegen jedermann, ausgenommen sie selbst, ihre Erben, Verwandten (consanguinei) und Angeheirateten (svageri), sofern sie sich dem Gericht des Bischofs und seiner Kirche stellen. Siegelankündigung Bernhards und des Ritters Heidenrich Wolf, dieser für Bernhards Sohn wegen dessen Siegelkarenz. feria secunda post festum beati Viti martiris

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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