Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz versichert, dass er die Dörfer, Gerichte und Gebiete des Stifts Speyer zu beiden Seiten des Rheins mit Leuten und Gütern - doch mit Ausnahme von Udenheim, Bruchsal, Kislau, Lauterburg, Jockgrim, Kestenburg, Kirrweiler und Meistersel, jeweils soweit ihre Mauern reichen ¿ von seinem Kanzler Bischof Matthias von Speyer zu seinen Händen genommen hat. Dies geschieht, damit Obrigkeit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit im Stift umso sicherer gehandhabt werden könnten, nachdem der Pfalzgraf das Stift Speyer bereits in den ewigen Schirm der Kurpfalz genommen hat. Die Gefälle und Rechte sollen wie altersher fallen. Der Bischof von Speyer kann diese Überantwortung jederzeit für beendet erklären, womit sie unschädlich aller früheren Verträge zwischen Speyer und Kurpfalz nichtig und abgetan sein soll. Da sein Kanzler Matthias die Verfügungsgewalt über das Siegel des Kurfürsten hat, bittet dieser seinen Hofmeister Götz von Adelsheim um Mitbesiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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