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Stempelsteuergesetz. Persönliche Befreiungen
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Finanzministerium >> 06 Abteilung für indirekte Steuern und Zölle >> 06.05 Einzelsteuern >> 06.05.14 Stempelsteuer >> 06.05.14.04 Besteuerung >> 06.05.14.04.02 Stempel- und Erbschaftssteuerbefreiungen
1935
Enthält nur:
- Erlass der Schuldverschreibungs-Stempelgebühren für den am 24.4.1934 zwischen dem Land Bayern und der I. G. Farbenindustrie in Frankfurt/M. unterzeichneten Vertrag über einen dem Land Bayern zur Durchführung des Arbeitsbeschaffungsprorammes gewährten Schatzanweisungskredit in Höhe von 4.000.000 RM (Schriftwechsel mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen 21.6./3.7.1935), 1935.