Reversal des Gerd Morriaen und dessen Söhne Gerd und Lubbert, in dem sie ihre Schadloshaltung bezeugen, dass Adolph III. von Spiegelberg, Abt, Guntram von Grafschaft, Propst, sowie das gemeine Kapitel des Klosters Werden, ihnen den Hof zu Nordkirchen mit allem Zubehör, Gütern, Rechten und Leuten erblich verpachtet habe, und zwar gegen Zahlung einer jährlichen Pacht in Höhe von 6 Rheinischen Goldgulden, zahlbar am St. Martins-Tag in der Propstei zu Werden, sowie 112 gude alde keysers offe Franckrickesschee schilde am St. Peters-Tag. Für den genannten Hof zu Nordkirchen ist eine jährliche Pacht in Höhe von 23 Rheinischen Goldgulden am St. Martins-Tag zu bezahlen. Den Ausstellern wird das Recht eingeräumt, gegen einmalige Zahlung den Hof zu Nordkirchen mit allem Zubehör und allen Leuten erneut erblich zu pachten. Siegelankündigung der Aussteller. millesimo quadringentesimo decimo septimo octava Penthecostes