Mehrere Einwohner von Rietenau verpflichten sich dem Kloster Steinheim gegenüber, dass ihre Erben und Nachkommen anstatt 1/3 der Erträge ihrer Güter bei einem Todesfall, dem Kloster nun 5 fl. als jährlichen Zins zahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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